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ArbG Paderborn, 19.12.1985 - 1 BV 7/85 |
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Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 19.12.1985 - 1 BV 7/85
- LAG Hamm, 11.03.1987 - 12 TaBV 22/86
- BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87
Wird zitiert von ...
- BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87
Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien
Auf die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. März 1987 - 12 TaBV 22/86 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Paderborn vom 19. Dezember 1985 - 1 BV 7/85 - betreffend die Anträge zu 2 (Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats bei der Festlegung des Verhältnisses von festen Einkommensbestandteilen zu variablen Einkommensbestandteilen) und zu 3 (Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats bei der Festlegung des Verhältnisses der variablen Einkommensbestandteile untereinander) zurückgewiesen hat.Auf die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Paderborn vom 19. Dezember 1985 - 1 BV 7/85 - abgeändert und festgestellt, daß der Gesamtbetriebsrat bei der Regelung der Entlohnung für Vertriebsbeauftragte in folgenden Angelegenheiten ein Mitbestimmungsrecht hat:.